Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)


1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zu Grunde. Alle unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben ausdrücklich immer vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeleitet werden. Kommt es in Folge einer von uns nicht autorisierten Weiterleitung zu einem Vertrag ist der Empfänger unseres Angebotes bzw. unserer Mitteilung uns in vollem Umfang in Höhe der im Erfolgsfall fälligen Provision bzw. Courtage schadenersatzpflichtig.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger eines Angebotes dieses bereits bekannt, so ist er verpflichtet uns dies innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Nach Verstreichen dieser Frist betrachten wir das Angebot als exklusiv nachgewiesen, so dass uns der Empfänger des Angebotes / der Mitteilung im Falle eines Vertrages in vollem Umfang provisionspflichtig ist.
3. Provisionsanspruch
Unser Provisionsanspruch entsteht sofort wenn durch unsere Vermittlung bzw. durch unseren Nachweis ein Vertrag über ein nachgewiesenes bzw. vermitteltes Objekt zustande gekommen ist. Die Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns angebotenen Konditionen oder Bedingungen abgeschlossen, oder kommt der Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Unser Provisionsanspruch bleibt ebenfalls bestehen wenn der abgeschlossene Vertrag durch eine auflösende Bedingung bzw. durch ein gesetzliches Rücktrittsrecht erlischt bzw. rückabgewickelt wird. Bei einer Anfechtung durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden), welches nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
4. Fälligkeit Provisionsanspruch
Unser Provisionsanspruch wird bei der Beurkundung bzw. bei zustande kommen eines Vertrages unmittelbar fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist ohne Abzug fällig nach Beurkundung. Nach Rechnungslegung ist der geschuldete Betrag innerhalb von 4 Werktagen zahlbar. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. (Privatpersonen) bzw. 8 % p.a. (Kaufleute) über dem Basiszinssatz fällig. Auch ohne Erinnerung und Mahnung geraten Schuldner 14 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung in Verzug. Je Erinnerungs- oder Mahnschreiben werden pauschal € 10,-- berechnet.
5. Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch ergibt sich ebenfalls aus Folgegeschäften, d.h. wenn im wirtschaftlichen und oder zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere Vereinbarungen zustande kommen. Unser Provisionsanspruch bleibt weiterhin auch ausdrücklich nach Ende der Vertragslaufzeit in voller Höhe bestehen, wenn es durch unseren Nachweis bzw. Angebot zu einem Vertrag kommt.
6. Provisionshöhe
Bei An- und Verkauf von Grundbesitz berechnen wir vom erzielten und vertraglich fixierten Gesamtkaufpreis vom Käufer bis zu 6 % und vom Verkäufer bis zu 3 %. Bei Wohnungsvermietung und bei sonstigen Verträgen bis zu fünf Jahren Dauer berechnen wir bis zu 3 Monatsnettomieten vom Vermieter. Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet aus der Nettomietsumme der Vertragslaufzeit, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Nettomiete 3 %. Bei zusätzlichen Optionsrechten 1,5 Monatsnettomieten, sofern insgesamt 3 % aus der 10-Jahresnettomietsumme nicht überschritten werden. Eine andere Aufteilung der genannten Provisionen behalten wir uns allerdings immer vor. Bei der Vermittlung von Lieferantenverträgen, Vermittlung von Bauvorhaben usw. ist eine individuelle Provisionsregelung schriftlich mit uns zu vereinbaren. Die aufgeführten Provisionssätze verstehen sich alle zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Tätigkeit für andere Vertragsbeteiligte
Wir sind ausdrücklich berechtigt für beide Vertragsbeteiligten entgeltlich und unentgeltlich tätig zu sein bzw. zu werden.
8. Anderweitige Vereinbarungen
Schließt der Auftraggeber mit uns eine schriftliche Vertriebsvereinbarung (Makler-Allein-Auftrag), so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen vorrangig zu vorstehenden AGBs. Diese sind insoweit nur ergänzend heranzuziehen. Anderweitige Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen sind.
9. Vertragsabschluss
Sofern direkte Verhandlungen mit einer von uns benannten Partei oder über ein von uns benanntes bzw. nachgewiesenes Objekt aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei diesen Verhandlungen, wobei der Termin uns rechtzeitig bekannt zu geben ist. Darüber hinaus haben wir Anspruch auf ein Duplikat des jeweiligen Vertragswerkes sowie aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
10. Beendigung des Auftrages
Ein mit uns geschlossener Auftrag kann gemäß des in der Individualvereinbarung genannten Zeitraumes gekündigt werden. Sollte der Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet uns dies sofort schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall sind wir berechtigt Ersatz in Höhe der nachgewiesen Kosten sowie des Zeitaufwandes (Stundennettosatz € 75,--), aber mindestens € 5.000,-- zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine bzw. mehrere Bestimmungen unserer AGBs unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen gesetzlichen Bestimmungen treten, die den unwirksamen sinngemäß am nächsten kommen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.

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Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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